Notar Kai Franken – Geschichte.

Guter Rat muss nicht teuer sein. Die Kosten.

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile: So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Beratung inklusive. Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt. Sie hängen vom Geschäftswert und der Art des Verfahrens ab. Es gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie selbstverständlich gerne vorab über die zu erwartenden Kosten für eine bestimmte notarielle Gestaltung.

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